Vorstandsmitglieder ab 10.02.2012

1. Vorsitzende      Riitta Hick
  Strandstrasse 3
  24257 Hohenfelde
  Tel . 04385 - 1008 oder 04385 - 593842  (tagsüber 04344 - 5782)
  info@fvv-hohenfelde.de  
 

2. Vorsitzende     

 

Hansgeorg Olnhoff

  Schausterstraat 9
  24257 Hohenfelde
  Tel. 04385 - 5166
  oller.hof@gmx.de
 

Kassenwart    

 

Antje Lilienthal

Fuchsberg

    

24257 Hohenfelde

 

04385-593470
  antje.lilienthal@t-online.de

 

Schriftführer    

 

Irene Thies

  Mühlenau 7

 

24257 Hohenfelde
  Tel 04385 - 593202
ithies@aol.com

 

Beisitzer        

 

Ellen Möller

  Zur Brücke 20
  24257 Hohenfelde
04385 - 338
  K-L-Moeller@t-online.de

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Satzung für den

Fremdenverkehrsverein Hohenfelde

§ 1 Name , Sitz, Geschäftsjahr

1.1.   Der Verein führt den Namen „Fremdenverkehrsverein Hohenfelde/Ostsee“.

1.2.   Der Verein hat seinen Sitz in Hohenfelde. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

1.3.  Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt sodann den Zusatz „e.V.“.

  § 2 Zweck des Vereins:

2.1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Fremdenverkehrs unter Berücksichtigung des Heimatgedankens und des traditionellen Brauchtums.

2.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

-          2.2.1. Betreuung des Gastes durch die Unterhaltung einer Beratungs- und Auskunftsstelle in Verbindung mit einem    Unterkunftsnachweis

-          2.2.2. Förderung des Reise- und Erholungsgedankens mittels einer planvollen Fremdenverkehrswerbung

-          2.2.3. Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Touristikeinrichtungen zur Herausstellung der Fremdenverkehrsregion Hohenfelde

-          2.2.4. die Öffentlichkeitsarbeit

-         2.2.5. die Teilnahme an und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen in der Gemeinde Hohenfelde

-         2.2.6. Unterstützung von Natur- und Umweltschutz

-          2.2.7. Unterstützung von Jugendarbeit

2.3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

2.4. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig  hohe Vergütung begünstigt.

2.5. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft:

3.1. Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person, jede juristische Person und Firma werden.

3.2. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.

3.3.Der Antrag soll den Namen, das Alter, den Beruf und die Anschrift des Antragsstellers/der Antragstellerin enthalten.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft  

4.1. Die Mitgliedschaft endet:

-          4.1.1. mit dem Tod des Mitgliedes

-          4.1.2. durch freiwilligen Austritt

-          4.1.3. durch Streichung von der Mitgliederliste

-          4.1.4. durch Ausschluss aus dem Verein

-          4.1.2.der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Der Austritt  ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, zulässig

-          4.1.3. ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist und eine weitere Wartefrist von vier Wochen abgelaufen ist. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.

-         4.1.4. ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen grob verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor diesem Ausschluss muss dem Mitglied innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen.

§ 5 Mitgliederbeiträge

5.1. Die Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich am Jahresanfang erhoben.

5.2. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung.

§ 6 Organe :

6.1. Die Organe des Vereins sind:

-          der Vorstand

-          die Mitgliederversammlung

-         die Ausschüsse

§ 7 Vorstand und Vertretung

7.1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:

-          7.1.1. dem/der Vorsitzenden

-          7.1.2. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden

-          7.1.3. dem/der Schriftführer/in

-          7.1.4. dem/der Kassenwart/in

-          7.1.5. mindestens 1Beisitzer/in

7.2.Vertretung gerichtlich oder außergerichtlich erfolgt

-          7.2.1 durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter erste oder zweite Vorsitzende

7.3.Der/die Vorsitzende leitet den Verein im Rahmen dieser Satzung.

7.4. Zahlungsanweisungen dürfen von dem/der Kassenwart/in oder Vorsitzenden alleine unterschrieben werden.

§ 8 Zuständigkeit des Vorstandes

8.1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit in der  Satzung nichts anderes bestimmt ist. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

-          8.1.1. Einberufung von Mitgliederversammlungen

-          8.1.2. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen

-          8.1.3. Buchführung

-          8.1.4. Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern

-          8.1.5. Verwendung der Vereinsmittel

§ 9 Amtsdauer des Vorstandes

9.1. Der Vorstand hat eine Amtsperiode von drei Jahren. Dieser wird von den Mitgliedern des Vereins gewählt.

9.2. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

§ 10 Beschlussfassung des Vorstandes

10.1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in allgemeinen Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen werden.

10.2.Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

10.3. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegeben Stimmen.

10.4. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Daneben ist die Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zulässig.

§ 11 Beurkundung des Vorstandes

11.1.Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen sind schriftlich abzufassen und von einem Vorstandsmitglied der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

11.2.  Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Satzungsänderung

12.1. Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

12.2. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben.

12.3. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.

§ 13 Vermögen

13.1. Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwenden.

§ 14 Mitgliederversammlung

14.1.  Jede ordnungsgemäße anberaumte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitgliedern, soweit § 20 der Satzung nicht behandelt wird.

§ 15 Aufgaben der Mitgliederversammlung

15.1. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

-          15.1.1. die Wahl des Vorstandes

-          15.1.2 die Wahl von zwei Kassenprüfern auf die  Dauer von zwei Jahren. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- und Kassenprüfung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

-          15.1.3. Die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes, des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung

-          15.1.4. Die Beschlussfassung der Satzungsänderungen und alle sonstigen ihr von Vorstand übertragenen Angelegenheiten

§ 16 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

16.1. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der/die Stellvertreter/in, bei Verhinderung beider ein von dem/der Vorsitzenden bestimmte Vertretung. Die Mitgliederversammlungen fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Eine Vertretung in der Stimmengabe ist unzulässig.

16.2. Die Beschlussfassung erfolgt durch eine offene Abstimmung, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung dem entgegensteht.

16.3. Die Wahl der Vorstandsmitglieder sowie der Kassenprüfer erfolgt geheim, wenn ein Mitglied den Antrag stellt, sonst durch offene Abstimmung.

16.4. Für die Wahl der Vorstandsmitglieder sowie der Kassenprüfer ist die  einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

§ 17 Einberufung der Mitgliederversammlung

17.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres abgehalten. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von eine Woche schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

17.2. Die Ladungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift zur Post gegeben ist (Poststempel).

17.3. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt.

§ 18 Außerordentliche Mitgliederversammlung

18.1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn 1/3 aller Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich verlangen.

§ 19 Ausschüsse

19.1. Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebiete des Vereins Ausschüsse einsetzen, die nach seinen Weisungen die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen haben.

19.2. Die Ausschüsse können jederzeit vom Vorstand abberufen werden.

§ 20 Auflösung des Vereins

20.1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit 2/3- Mehrheit beschlossen werden.

20.2.. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks oder bei seinem Erlöschen fällt das Vermögen des Vereins der Gemeinde Hohenfelde zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu.

§ 21 Schlussbestimmungen

21.1. Die Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

21.2. Die Satzung wird durch das geltende Recht ergänzt.

Hohenfelde, den 04.02.2005

Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 04.02.2005 verabschiedet.


Jahreshauptversammlung des FVV Hohenfelde , 10.02.2012

- Protokoll -

Beginn der Sitzung   : 19:00 h

Ende der Sitzung      : 20:15 h 

TOP 1  (Begrüßung : )  Die Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mitglieder,namentlich die

            stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses,Kirstin Fimm, die gleichzeitig den

            Bürgermeister der Gemeinde Hohenfelde, Heiner Övermöhle, entschuldigte.                                           

TOP 2  (Feststellung der Beschlussfähigkeit :) Erschienen sind  19 Mitglieder. Es wird

            Beschlussfähigkeit festgestellt.

TOP 3  (Genehmigung der Tagesordnung:) Die mit der Einladung zugegangene Tagesordnung

            wird ohne Änderung angenommen.

TOP 4  (Ehrungen:) Eingangs wird zweier Verstorbenen gedacht : langjährige Vorstandstätigkeit

            für den Verein, Irene Krall und das langjährige Mitglied

            Christa Scheel .Für ihre 10jährige Mitgliedschaft wird Frau Petersen

            für ihre Treue geehrt. Aufgrund ihrer Abwesenheit wird Fr. Petersen eine Urkunde und

            einen Blumengutschein per Post übersand.

TOP 5  (Genehmigung des Protokolls:) Das Protokoll der vorangegangenen Jahreshaupt-

            versammlung (11.02.2011) wird unverändert angenommen.

TOP 6  Berichte

            a) Die Vorsitzende hält fest, dass die Zahl der Mitglieder konstant geblieben ist. Die

                Kündigungen mit 8 in der Zahl hielten sich die Waage mit 6 Neumitgliedern. Die Zahl

                der Mitglieder beläuft sich somit auf 82, davon sind 64 Mitglieder mit Vermietung und  

                18 Mitglieder die den Verein unterstützen. Auch im vergangenen Jahr sind wieder

                Info Briefe an die Mitglieder verschickt worden mit den aktuellen Vermieterlisten. So                                            

                gibt es sie in Papierform, aber ist gleichzeitig auch über die Datenbank ersichtlich.

                Wobei es wie im Vorjahr zu bemängeln bzw.

                zu wünschen wäre, dass alle ihre Belegzeiten melden sollten. Wer über keine E-Mail-

                Adresse verfügt, sollte sich bitte bei der Vorsitzenden melden damit die Belegzeiten

                korrekt in das Datenbanksystem eingepflegt werden können und somit den Gästen

                einen aktueller Stand übermittelt . Damit zusammenhängend wäre es wünschenswert,

                wenn alle Helfer mit dem Laptop umgehen könnten und somit Anfragen und Auskünfte

                von Gästen vor Ort erteilen können. Die Vorsitzende gibt die Waren, die zum Verkauf

                am Infotresen bestimmt sind, mit einem Bestand in Höhe von 4.000,-- € an.

                Die „ Strandkrabbe „ ist fertiggestellt und somit gibt es neue Aufgaben für die Helfer

                am Infotresen. Der Infotresen wurde im vergangegen Jahr mit rd.400 Arbeitsstunden

                betrieben. Die Zahl ergibt sich aus 94 Tagen Dienst von Juni bis September mit

                durchschnittlich 4 Stunden, auch an den Wochenenden. Ein enormer Einsatz von allen

                freiwilligen Helfern. Die Vorsitzende bedankt sich hiermit bei allen Helfern

           b) Die Vorsitzende erteilt Hr. Hick das Wort. Hr. Hick berichtet, dass sich das Problem

               " Zugluft " am Infotresen löst.

               Mit der ansässigen Tischlerei Lüdecke wurden verschiedene Lösungen erprobt.

               Hier hat sich eine Verglasung als am effektivsten herausgestellt.

               Es wird eine Verbindung durch Verglasung des Infotresens mit dem

               Ausstellungsraum NaturErleben hergestellt.

               Die ersten „ Bewohner“ in den Aquarien sind schon eingezogen und fühlen sich auch

               wohl. Hr. Hick hofft auf regen Besuch.  

               Die Vorsitzende geht auf die Klassifizierung ein. Sie ist schwierig und meist nicht

               nachvollziehbar. Auch weist sie darauf hin, dass es empfehlenswert ist, Mietverträge

               mit Gästen schriftlich festzuhalten, da man bei „Nichtzahlern“  somit eine Grundlage

               hat, die Forderung anzumahnen.

               Das Sommerfest 2011 war trotz des schlechten Wetters gut besucht und der Erlösanteil

               aus den Einnahmen wurden allen Vereinen gutgeschrieben. Auch 2011 wurde statt

               eines Helferfestes widerum die Verteilung von Nikolaustüten für die Helfer organisiert.

               Die Anbieterpräsenz über das Internet kostet im Jahr 96,-  €. Hier kommen auch die

               meisten Anfragen. Auch finanziert sich der Verein über die Jahresbeiträge selbst.

               Änderungen diesbezüglich sind schwierig umzusetzen. Es ist mit viel Arbeit verbunden

               und Arbeit kostet Zeit. Aber die 1. Vorsitzende betont, sie mache diese Arbeit mit Lust.

               Die 1. Vorsitzende berichtet, dass die Nachfrage nach Unterkünften bis Juni / Juli '11

               zurückhaltend war und bittet nochmal, die Belegungszeiten zu melden. Weist auch       

               darauf hin, dass die Datenbank geschützt ist . Sie erklärt, dass Anfragen von Gästen

               über die Datenbank automatisch per E.Mail an die Vermieter gehen. Die auch bitte

               unbedingt beantwortet werden muß, da sie sonst als E.Mail stehen bleibt.

               Gerne gesehen werden Gästeanfragen nach 20 Uhr wegen der Belegung. Gäste

               bemängelten den Zugriff auf Bilder von den Unterkünften im Internet. Es wird um mehr

               Bilder von innen und der Ausstattung gebeten. Wenn es möglich ist, bitte 3 Bilder von

               den Unterkünften einstellen die innen,aussen und die Ausstattung zeigen.

               Die Vorsitzende bittet alle Vermieter um Weitervermittlung von Gästeanfragen  bei

               eigener Vollbelegung , um möglichst alle Anfragen unterzubringen.

           c) Die Kassenwartin ( Fr. Lilienthal ) erläutert den auf den Tischen ausliegenden

               Kassenbericht und das man trotz des minimalen errechneten Verlustes von -,44 Ct

               zufrieden sein kann. Kassenprüferin Fr. Wiebers berichtet, dass eine  in der

               Raiffeisenbank aufgestellte Spardose einen Inhalt von ca. 30 € aus Werbemitteln

               in den nächsten Tagen dem Bankkonto des FVV zugeführt werden kann.

d)    Bericht der Kassenprüferin : Die Kassenprüferin Fr. Wiebers bestätigt  eine ordnungs-

               gemäße Kassenführung, jedoch entspricht dem Antrag der Kassenwartin auf eine

               Nachprüfung .

 TOP 7 (Entlastung des Vorstandes ) Die Kassenprüferin Fr. Wiebers beantragt die Entlastung

            des Vorstandes. Dem Antrag wird im offenen Verfahren einstimmig entsprochen.

TOP 8  (Wahlen) Herr Hick wird zum Wahlleiter gewählt. Auf seinen Vorschlag hin wird

            offene Abstimmung beschlossen.

            a) Der Posten der Schriftführerin ist neu zu besetzen. Frau Wulf wird den Posten

                mit sofortiger Wirkung nicht mehr ausüben. Frau Irene Thies wird als Nachfolgerin

                vorgeschlagen. Sie wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.

            b) Die Amtszeit der 2. Kassenprüferin Silke Sämer ist abgelaufen. Sie stellt sich nicht

                erneut zur Wahl. Vorgeschlagen wird Hr. Dose. Er wird einstimmig gewählt und

                nimmt die Wahl an.

TOP 9  (Personalplanung und Betreuung Infostand :) Die Vorsitzende gibt an, dass  für

             November u. Dezember 2011 keine Helfer zur Verfügung standen und das sie selbst

             die Bereitschaft am Infotresen übernahm, da auch Gäste vor Ort waren.

             Sie gibt zu bedenken, wenn sich für die nächste Saison keine ehrenamtlichen Helfer

             melden, dass dann bezahlbare Aushilfen gesucht werden müssten .

             Der Dienstplan 2011 und seine Umsetzung hat gut funktioniert. Als Nachteil hat

             sich jetzt herausgestellt, dass es am Infotresen erheblich zieht.

            Das Wort wird dem Vorsitzenden des Vereins NaturErleben erteilt. Herbert Hick berichtet,

            das der Ausstellungsraum zu 95 % fertiggestellt ist und eine Präsentation ermöglicht.

            Die offizielle Eröffnung soll am 28.04.2012 mit einem Fest stattfinden. Mit Hinblick das

            zu diesem Zeitpunkt schon Gäste da sind. Herr Hick würde sich freuen, wenn der

            FVV Hohenfelde aus diesem Anlass mit ihnen feiert.

            Hr. Hick lobt die Ausstellung. Sie ist mit ihrer fast vollständigen Ausstattung bisher

            auf positive Resonanz gestoßen und hofft, dass sie auch mehr Gäste anziehen wird.

            Allerdings gibt Hr. Hick zu bedenken, das die Ausstellung nur mit Aufsicht anzubieten ist.

            Die Ausstattung hat einen Wert von ca. 140.000,-- € und kann dem zufolge nur mit

            „Personal“ vom FVV Hohenfelde und NaturErleben eröffnet werden.

            Der Dienstplan für 2012 muß demnach in Zusammenarbeit mit dem FVV Hohenfelde

            erstellt werden.

            Hierfür werden noch freiwillige Helfer gesucht. Es erfolgt eine Einweisung an den Geräten

            und darüber, Gästen kleinere Auskünfte zu erteilen. Ansonsten ist Hr. Hick als Ansprech-

            partner meist vor Ort.

TOP10 Die Vorsitzende erteilt Kirstin Fimm das Wort. Frau Fimm richtet einen Gruß vom

            Bürgermeister Heiner Övermöhle aus. Er läßt sich entschuldigen, da er sich im Urlaub

            befindet. Fr. Fimm stellt Tisch-Set's vor, die man  in den Ferienwohnungen verwenden

            kann.  Diese Set's sind vielseitig verwendbar und praktisch, da anwischbar. Bei Interesse

            kann man sich bei dem Vorstand melden. Je größer die Abnahme dieser Tisch-Set's sind,

            desto billiger werden sie in der Anschaffung. Die Preise sind beim Vorstand zu erfragen.

            Fr. Fimm bietet im Namen des Kulturausschusses Hilfe beim Veranstaltungskalender

TOP11 Anträge wurden nicht eingereicht.

TOP12 Die Sitzung wird beendet und die 1. Vorsitzende gibt die Diskussion frei.

            Es wird u. a. angefragt, ob es eine Pause am Infotresen geben soll.

            Es wird gefragt was die Präsenz auf der Internetseite kostet.

            Eine Frage kommt, ob gegen ein geringes Entgelt die Internetseite des FVV

            Hohenfelde professioneller gestaltet bzw. verschönert werden kann und ob es möglich

            ist,auf der Internetseite des FVV Hohenfelde, einen Button einzurichten, der

            die Vermieter aufgelistet darstellt.

            Hr. Hick wird diese Anregungen bei entsprechender Stelle einreichen.

.........................................                                                           .......................................

      Protokollant                                                                                     1. Vorsitzende