Vorstandsmitglieder ab 10.02.2012
| 1. Vorsitzende | Riitta Hick |
| Strandstrasse 3 | |
| 24257 Hohenfelde | |
| Tel . 04385 - 1008 oder 04385 - 593842 (tagsüber 04344 - 5782) | |
| info@fvv-hohenfelde.de | |
|
2. Vorsitzende |
Hansgeorg Olnhoff |
| Schausterstraat 9 | |
| 24257 Hohenfelde | |
| Tel. 04385 - 5166 | |
| oller.hof@gmx.de | |
|
Kassenwart |
Antje Lilienthal |
Fuchsberg |
|
|
|
24257 Hohenfelde |
|
|
04385-593470 |
| antje.lilienthal@t-online.de | |
|
Schriftführer |
Irene Thies |
| Mühlenau 7 | |
|
|
24257 Hohenfelde |
| Tel 04385 - 593202 | |
| ithies@aol.com | |
|
Beisitzer |
Ellen Möller |
| Zur Brücke 20 | |
| 24257 Hohenfelde | |
| 04385 - 338 | |
| K-L-Moeller@t-online.de |
___________________________________________________________________________________________________
Satzung für den
Fremdenverkehrsverein
Hohenfelde
§ 1 Name , Sitz, Geschäftsjahr
1.1.
Der Verein führt den Namen „Fremdenverkehrsverein
Hohenfelde/Ostsee“.
1.2.
Der Verein hat seinen Sitz in Hohenfelde. Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
1.3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt sodann den Zusatz „e.V.“.
2.1.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Fremdenverkehrs unter Berücksichtigung
des Heimatgedankens
und des traditionellen Brauchtums.
2.2
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
-
2.2.1. Betreuung des Gastes durch die Unterhaltung einer Beratungs- und
Auskunftsstelle in Verbindung mit einem Unterkunftsnachweis
-
2.2.2. Förderung des Reise- und Erholungsgedankens mittels einer
planvollen Fremdenverkehrswerbung
-
2.2.3. Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen
Touristikeinrichtungen zur Herausstellung der Fremdenverkehrsregion Hohenfelde
-
2.2.4. die Öffentlichkeitsarbeit
- 2.2.5. die Teilnahme an und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen in der Gemeinde Hohenfelde
- 2.2.6. Unterstützung von Natur- und Umweltschutz
-
2.2.7. Unterstützung von Jugendarbeit
2.3.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
2.4. Die Mitglieder des Vereins erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es wird keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt.
2.5.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft:
3.1. Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person, jede juristische Person und Firma werden.
3.2.
Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
3.3.Der
Antrag soll den Namen, das Alter, den Beruf und die Anschrift des
Antragsstellers/der Antragstellerin enthalten.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
4.1.
Die Mitgliedschaft endet:
-
4.1.1. mit dem Tod des Mitgliedes
-
4.1.2. durch freiwilligen Austritt
-
4.1.3. durch Streichung von der Mitgliederliste
-
4.1.4. durch Ausschluss aus dem Verein
-
4.1.2.der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung
gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Der Austritt ist nur zum Schluss eines
Kalenderjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, zulässig
-
4.1.3. ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der
Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der
Zahlung des Beitrages im Rückstand ist und eine weitere Wartefrist von vier
Wochen abgelaufen ist. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
- 4.1.4. ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen grob verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor diesem Ausschluss muss dem Mitglied innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen.
§ 5 Mitgliederbeiträge
5.1. Die Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich am Jahresanfang erhoben.
5.2. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung.
§ 6 Organe :
6.1.
Die Organe des Vereins sind:
-
der Vorstand
-
die Mitgliederversammlung
- die Ausschüsse
§ 7 Vorstand und Vertretung
7.1.
Der Vorstand des Vereins besteht aus:
-
7.1.1. dem/der Vorsitzenden
-
7.1.2. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
-
7.1.3. dem/der Schriftführer/in
-
7.1.4. dem/der Kassenwart/in
-
7.1.5. mindestens 1Beisitzer/in
7.2.Vertretung
gerichtlich oder außergerichtlich erfolgt
-
7.2.1 durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter erste oder zweite
Vorsitzende
7.3.Der/die
Vorsitzende leitet den Verein im Rahmen dieser Satzung.
7.4. Zahlungsanweisungen dürfen von dem/der Kassenwart/in oder Vorsitzenden alleine unterschrieben werden.
§ 8 Zuständigkeit des Vorstandes
8.1.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit in der
Satzung nichts anderes bestimmt ist. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
-
8.1.1. Einberufung von Mitgliederversammlungen
-
8.1.2. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen
-
8.1.3. Buchführung
-
8.1.4. Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von
Mitgliedern
-
8.1.5. Verwendung der Vereinsmittel
§ 9 Amtsdauer des Vorstandes
9.1. Der Vorstand hat eine Amtsperiode von drei Jahren. Dieser wird von den Mitgliedern des Vereins gewählt.
9.2. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
§ 10 Beschlussfassung des Vorstandes
10.1.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in allgemeinen Vorstandssitzungen, die vom
Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen werden.
10.2.Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend
sind.
10.3.
Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegeben Stimmen.
10.4.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Daneben ist
die Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zulässig.
§ 11 Beurkundung des Vorstandes
11.1.Die
Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen sind schriftlich
abzufassen und von einem Vorstandsmitglied der Sitzung und dem Schriftführer zu
unterzeichnen.
11.2.
Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die
vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 12 Satzungsänderung
12.1. Eine Änderung der Satzung kann nur
durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
12.2. Bei der Einladung ist die Angabe des zu
ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben.
12.3. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
§ 13 Vermögen
13.1. Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwenden.
§ 14 Mitgliederversammlung
14.1.
Jede ordnungsgemäße anberaumte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Bei der Beschlussfassung
entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitgliedern, soweit § 20 der Satzung
nicht behandelt wird.
§ 15 Aufgaben der Mitgliederversammlung
15.1. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
-
15.1.1. die Wahl des Vorstandes
-
15.1.2 die Wahl von zwei Kassenprüfern auf die
Dauer von zwei Jahren. Die Kassenprüfer haben das Recht, die
Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über die Prüfung
der gesamten Buch- und Kassenprüfung haben sie der Mitgliederversammlung
Bericht zu erstatten.
-
15.1.3. Die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes,
des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung
-
15.1.4. Die Beschlussfassung der Satzungsänderungen und alle sonstigen
ihr von Vorstand übertragenen Angelegenheiten
§ 16 Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung
16.1.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende, bei seiner
Verhinderung der/die Stellvertreter/in, bei Verhinderung beider ein von dem/der
Vorsitzenden bestimmte Vertretung. Die Mitgliederversammlungen fassen ihre
Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn,
Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Eine Vertretung
in der Stimmengabe ist unzulässig.
16.2.
Die Beschlussfassung erfolgt durch eine offene Abstimmung, soweit nicht
gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung dem entgegensteht.
16.3.
Die Wahl der Vorstandsmitglieder sowie der Kassenprüfer erfolgt geheim, wenn
ein Mitglied den Antrag stellt, sonst durch offene Abstimmung.
16.4.
Für die Wahl der Vorstandsmitglieder sowie der Kassenprüfer ist die
einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
§ 17 Einberufung der
Mitgliederversammlung
17.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung
wird jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres abgehalten. Sie wird vom
Vorstand unter Einhaltung einer Frist von eine Woche schriftlich unter Angabe
der Tagesordnung einberufen.
17.2.
Die Ladungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung an die letzte
bekannte Mitgliederanschrift zur Post gegeben ist (Poststempel).
17.3. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt.
§ 18 Außerordentliche
Mitgliederversammlung
18.1.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.
Hierzu ist er verpflichtet, wenn 1/3 aller Mitglieder dies unter Angabe des
Zwecks schriftlich verlangen.
§ 19 Ausschüsse
19.1.
Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebiete des Vereins Ausschüsse
einsetzen, die nach seinen Weisungen die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen
haben.
19.2.
Die Ausschüsse können jederzeit vom Vorstand abberufen werden.
§ 20 Auflösung des Vereins
20.1.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit 2/3-
Mehrheit beschlossen werden.
20.2..
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks oder bei seinem
Erlöschen fällt das Vermögen des Vereins der Gemeinde Hohenfelde zur
Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu.
§ 21 Schlussbestimmungen
21.1.
Die Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
21.2.
Die Satzung wird durch das geltende Recht ergänzt.
Hohenfelde, den 04.02.2005
Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 04.02.2005 verabschiedet.
Jahreshauptversammlung
des FVV Hohenfelde , 10.02.2012
-
Protokoll -
Beginn der Sitzung : 19:00 h
Ende der Sitzung : 20:15 h
TOP 1 (Begrüßung : ) Die Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mitglieder,namentlich die
stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses,Kirstin Fimm, die gleichzeitig den
Bürgermeister der Gemeinde Hohenfelde, Heiner Övermöhle, entschuldigte.
TOP 2 (Feststellung der Beschlussfähigkeit :) Erschienen sind 19 Mitglieder. Es wird
Beschlussfähigkeit festgestellt.
TOP 3 (Genehmigung der Tagesordnung:) Die mit der Einladung zugegangene Tagesordnung
wird ohne Änderung angenommen.
TOP 4 (Ehrungen:) Eingangs wird zweier Verstorbenen gedacht : langjährige Vorstandstätigkeit
für den Verein, Irene Krall und das langjährige Mitglied
Christa Scheel .Für ihre 10jährige Mitgliedschaft wird Frau Petersen
für ihre Treue geehrt. Aufgrund ihrer Abwesenheit wird Fr. Petersen eine Urkunde und
einen Blumengutschein per Post übersand.
TOP 5 (Genehmigung des Protokolls:) Das Protokoll der vorangegangenen Jahreshaupt-
versammlung (11.02.2011) wird unverändert angenommen.
TOP 6 Berichte
a) Die Vorsitzende hält fest, dass die Zahl der Mitglieder konstant
geblieben ist. Die
Kündigungen mit 8 in der Zahl hielten sich die Waage mit 6 Neumitgliedern. Die Zahl
der Mitglieder beläuft sich somit auf 82, davon sind 64 Mitglieder mit
Vermietung und
18 Mitglieder die den Verein unterstützen. Auch im vergangenen Jahr sind wieder
Info Briefe an die Mitglieder verschickt worden mit den aktuellen Vermieterlisten. So
gibt es sie in Papierform, aber ist gleichzeitig auch über die Datenbank ersichtlich.
Wobei es wie im Vorjahr zu bemängeln bzw.
zu wünschen wäre, dass alle ihre Belegzeiten melden sollten. Wer über keine E-Mail-
Adresse verfügt, sollte sich bitte bei der Vorsitzenden melden damit die Belegzeiten
korrekt in das Datenbanksystem eingepflegt werden können und somit den Gästen
einen aktueller Stand übermittelt . Damit zusammenhängend wäre es wünschenswert,
wenn alle Helfer mit dem Laptop umgehen könnten und somit Anfragen und Auskünfte
von Gästen vor Ort erteilen können. Die Vorsitzende gibt die Waren, die zum Verkauf
am Infotresen bestimmt sind, mit einem Bestand in Höhe von 4.000,-- € an.
Die „ Strandkrabbe „ ist fertiggestellt und somit gibt es neue Aufgaben für die Helfer
am Infotresen. Der Infotresen wurde im vergangegen Jahr mit rd.400 Arbeitsstunden
betrieben. Die Zahl ergibt sich aus 94 Tagen Dienst von Juni bis September mit
durchschnittlich 4 Stunden, auch an den Wochenenden. Ein enormer Einsatz von allen
freiwilligen Helfern. Die Vorsitzende bedankt sich hiermit bei allen Helfern
b) Die Vorsitzende erteilt Hr. Hick das Wort. Hr. Hick berichtet, dass sich das Problem
" Zugluft " am Infotresen löst.
Mit der ansässigen Tischlerei Lüdecke wurden verschiedene Lösungen erprobt.
Hier hat sich eine Verglasung als am effektivsten herausgestellt.
Es wird eine Verbindung durch Verglasung des Infotresens mit dem
Ausstellungsraum NaturErleben hergestellt.
Die ersten „ Bewohner“ in den Aquarien sind schon eingezogen und fühlen sich auch
wohl. Hr. Hick hofft auf regen Besuch.
Die Vorsitzende geht auf die Klassifizierung ein. Sie ist schwierig und meist nicht
nachvollziehbar. Auch weist sie darauf hin, dass es empfehlenswert ist, Mietverträge
mit Gästen schriftlich festzuhalten, da man bei „Nichtzahlern“ somit eine Grundlage
hat, die Forderung anzumahnen.
Das Sommerfest 2011 war trotz des schlechten Wetters gut besucht und der Erlösanteil
aus den Einnahmen wurden allen Vereinen gutgeschrieben. Auch 2011 wurde statt
eines Helferfestes widerum die Verteilung von Nikolaustüten für die Helfer organisiert.
Die Anbieterpräsenz über das Internet kostet im Jahr 96,- €. Hier kommen auch die
meisten Anfragen. Auch finanziert sich der Verein über die Jahresbeiträge selbst.
Änderungen diesbezüglich sind schwierig umzusetzen. Es ist mit viel Arbeit verbunden
und Arbeit kostet Zeit. Aber die 1. Vorsitzende betont, sie mache diese Arbeit mit Lust.
Die 1. Vorsitzende berichtet, dass die Nachfrage nach Unterkünften bis Juni / Juli '11
zurückhaltend war und bittet nochmal, die Belegungszeiten zu melden. Weist auch
darauf hin, dass die Datenbank geschützt ist . Sie erklärt, dass Anfragen von Gästen
über die Datenbank automatisch per E.Mail an die Vermieter gehen. Die auch bitte
unbedingt beantwortet werden muß, da sie sonst als E.Mail stehen bleibt.
Gerne gesehen werden Gästeanfragen nach 20 Uhr wegen der Belegung. Gäste
bemängelten den Zugriff auf Bilder von den Unterkünften im Internet. Es wird um mehr
Bilder von innen und der Ausstattung gebeten. Wenn es möglich ist, bitte 3 Bilder von
den Unterkünften einstellen die innen,aussen und die Ausstattung zeigen.
Die Vorsitzende bittet alle Vermieter um Weitervermittlung von Gästeanfragen bei
eigener Vollbelegung , um möglichst alle Anfragen unterzubringen.
c) Die Kassenwartin ( Fr. Lilienthal ) erläutert den auf den Tischen ausliegenden
Kassenbericht und das man trotz des minimalen errechneten Verlustes von -,44 Ct
zufrieden sein kann. Kassenprüferin Fr. Wiebers berichtet, dass eine in der
Raiffeisenbank aufgestellte Spardose einen Inhalt von ca. 30 € aus Werbemitteln
in den nächsten Tagen dem Bankkonto des FVV zugeführt werden kann.
d) Bericht der Kassenprüferin : Die Kassenprüferin Fr. Wiebers bestätigt eine ordnungs-
gemäße Kassenführung, jedoch entspricht dem Antrag der Kassenwartin auf eine
Nachprüfung .
TOP 7 (Entlastung des Vorstandes ) Die Kassenprüferin Fr. Wiebers beantragt die Entlastung
des Vorstandes. Dem Antrag wird im offenen Verfahren einstimmig entsprochen.
TOP 8 (Wahlen) Herr Hick wird zum Wahlleiter gewählt. Auf seinen Vorschlag hin wird
offene Abstimmung beschlossen.
a) Der Posten der Schriftführerin ist neu zu besetzen. Frau Wulf wird den Posten
mit sofortiger Wirkung nicht mehr ausüben. Frau Irene Thies wird als Nachfolgerin
vorgeschlagen. Sie wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.
b) Die Amtszeit der 2. Kassenprüferin Silke Sämer ist abgelaufen. Sie stellt sich nicht
erneut zur Wahl. Vorgeschlagen wird Hr. Dose. Er wird einstimmig gewählt und
nimmt die Wahl an.
TOP 9 (Personalplanung und Betreuung Infostand :) Die Vorsitzende gibt an, dass für
November u. Dezember 2011 keine Helfer zur Verfügung standen und das sie selbst
die Bereitschaft am Infotresen übernahm, da auch Gäste vor Ort waren.
Sie gibt zu bedenken, wenn sich für die nächste Saison keine ehrenamtlichen Helfer
melden, dass dann bezahlbare Aushilfen gesucht werden müssten .
Der Dienstplan 2011 und seine Umsetzung hat gut funktioniert. Als Nachteil hat
sich jetzt herausgestellt, dass es am Infotresen erheblich zieht.
Das Wort wird dem Vorsitzenden des Vereins NaturErleben erteilt. Herbert Hick berichtet,
das der Ausstellungsraum zu 95 % fertiggestellt ist und eine Präsentation ermöglicht.
Die offizielle Eröffnung soll am 28.04.2012 mit einem Fest stattfinden. Mit Hinblick das
zu diesem Zeitpunkt schon Gäste da sind. Herr Hick würde sich freuen, wenn der
FVV Hohenfelde aus diesem Anlass mit ihnen feiert.
Hr. Hick lobt die Ausstellung. Sie ist mit ihrer fast vollständigen Ausstattung bisher
auf positive Resonanz gestoßen und hofft, dass sie auch mehr Gäste anziehen wird.
Allerdings gibt Hr. Hick zu bedenken, das die Ausstellung nur mit Aufsicht anzubieten ist.
Die Ausstattung hat einen Wert von ca. 140.000,-- € und kann dem zufolge nur mit
„Personal“ vom FVV Hohenfelde und NaturErleben eröffnet werden.
Der Dienstplan für 2012 muß demnach in Zusammenarbeit mit dem FVV Hohenfelde
erstellt werden.
Hierfür werden noch freiwillige Helfer gesucht. Es erfolgt eine Einweisung an den Geräten
und darüber, Gästen kleinere Auskünfte zu erteilen. Ansonsten ist Hr. Hick als Ansprech-
partner meist vor Ort.
TOP10 Die Vorsitzende erteilt Kirstin Fimm das Wort. Frau Fimm richtet einen Gruß vom
Bürgermeister Heiner Övermöhle aus. Er läßt sich entschuldigen, da er sich im Urlaub
befindet. Fr. Fimm stellt Tisch-Set's vor, die man in den Ferienwohnungen verwenden
kann. Diese Set's sind vielseitig verwendbar und praktisch, da anwischbar. Bei Interesse
kann man sich bei dem Vorstand melden. Je größer die Abnahme dieser Tisch-Set's sind,
desto billiger werden sie in der Anschaffung. Die Preise sind beim Vorstand zu erfragen.
Fr. Fimm bietet im Namen des Kulturausschusses Hilfe beim Veranstaltungskalender
TOP11 Anträge wurden nicht eingereicht.
TOP12 Die Sitzung wird beendet und die 1. Vorsitzende gibt die Diskussion frei.
Es wird u. a. angefragt, ob es eine Pause am Infotresen geben soll.
Es wird gefragt was die Präsenz auf der Internetseite kostet.
Eine Frage kommt, ob gegen ein geringes Entgelt die Internetseite des FVV
Hohenfelde professioneller gestaltet bzw. verschönert werden kann und ob es möglich
ist,auf der Internetseite des FVV Hohenfelde, einen Button einzurichten, der
die Vermieter aufgelistet darstellt.
Hr. Hick wird diese Anregungen bei entsprechender Stelle einreichen.
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Protokollant 1. Vorsitzende